Wegleitung im Todesfall
Wenn der Tod ins Leben tritt, sind die wenigsten Menschen darauf vorbereitet. Viele unumgängliche Entscheidungen müssen schnell und richtig getroffen werden. Wir sind gerne für Sie da, rund um die Uhr unter dem 24h-Telefon der Abbetti Bestattungen: 031 381 90 60
Todesfall – Was ist zu tun?
Schritt 1
Bei einem Todesfall zu Hause
Unverzüglich den Hausarzt, den Sanitätsnotruf Bern (Notruf 144) oder den schweizweiten Rettungsdienst (Notruf 112) benachrichtigen.
Der Arzt stellt die Todesbescheinigung aus (wenn es sich um eine natürliche Todesursache handelt).
Ist die Todesursache unklar oder nicht natürlich, wird der Arzt die Polizei aufbieten und die Todesmeldung wird durch die Polizei erstellt.
Bei einem Todesfall im Spital oder im Pflege-, Wohn- oder Altersheim
Der Arzt stellt die Todesbescheinigung aus.
Das Spital bzw. die Institution stellt die Todesmeldung aus und meldet den Tod dem zuständige Zivilstandesamt.
Bei einem Todesfall infolge Unfall, Suizid oder einem Gewaltdelikt
Die Blaulichtoganisationen (Notruf 112) müssen zwingend benachrichtigt werden.
Die Polizei leitet die nötigen Schritte ein und bietet gegebenenfalls die Staatsanwaltschaft und einen amtlichen Arzt auf.
Schritt 2
Erstkontakt mit einem Bestatter
Ein frühzeitiger Anruf bei einem Bestattungsunternehmen Ihrer Wahl ist sinnvoll und unterstützt einen ruhigeren, gut koordinierten Ablauf.
Ihr Bestatter wird mit Ihnen die nächsten Schritte besprechen und erste wichtige Fragen klären wie die Abholung, eine allfällige Aufbahrung, die Überführung ins Krematorium etc.
Wir beraten und unterstützen Sie auch, wenn Sie die verstorbene Person zu Hause aufbahren möchten.
Abbetti Bestattungen ist rund um die Uhr (auch an Sonn- und Feiertagen) für Sie erreichbar über unser 24 h-Telefon +41 31 381 90 60.
Schritt 3
Meldung beim zuständigen Zivilstandsamt
Innerhalb 2 Tagen muss der Tod an das für den Sterbeort zuständige Zivilstandesamt gemeldet werden.
Für diese Meldung sind die ärztliche Todesbescheinigung und die Todesmeldung erforderlich.
Falls vorhanden, wird auch das Familienbüchlein mit der Meldung eingereicht.
In der Regel wird die Familie bei der Meldung durch den Bestatter unterstützt, welcher die Meldung macht und alle amtlichen Formalitäten erledigt.
Meldung beim zuständigen Bestattungs-/Erbschaftsamt
Nach der Meldung an das Zivilstandsamt muss das Bestattungsamt des Bestattungsortes und das Erbschaftsamt der Wohngemeinde informiert werden.
In der Regel wird die Familie bei der Meldung durch den Bestatter unterstützt, welcher die Meldung macht und alle amtlichen Formalitäten erledigt.
Schritt 4
Mit dem Bestatter oder der Bestatterin besprechen Sie folgende Punkte
Die Art der Bestattung (Kremation oder Erdbestattung), Wahl der Grabart auf dem Friedhof
Wahl des Sarges, Einkleiden und Aufbahren der verstorbenen Person
Überführung des Verstorbenen mit Leichenwagen
Wahl einer Urne
Dekoration und Blumenschmuck
Buchung der Termine für die Trauerfeier und die Beisetzung
Koordination und Vermittlung mit einer Pfarrperson, TrauerrednerIn
Vermittlung von Solisten und Musikert für die Trauerfeier
Aufgabe der Todesanzeige in den Zeitungen nach Wahl
Begleitung bei der Trauerfeier und Beisetzung
Druck von Leidzirkularen, Danksagungen
Individuelle Wünsche und Fragen
Schritt 5
Würdiger Abschied am Sterbebett oder am Sarg
„Der Termin für die Abholung kann kurzfristig oder erst mehrere Tage nach dem Tod (z.B. bei einer Aufbahrung zu Hause) festgelegt werden.“
Der Bestatter bereitet die verstorbene Person für die letzte Reise vor (ankleiden etc.), sofern dies nicht bereits vom Spital, Heim, Spitex oder der Trauerfamilie vollzogen wurde.“
Beim Ankleiden der verstorbenen Person dürfen die Angehörigen selbstverständlich mit dabei sein und helfen, sofern sie dies wünschen.“