Erdbestattungen

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Unter Erdbestattung versteht man die Beisetzung der verstorbenen Person in einem Grab in die Erde. Dies ist seit Jahrhunderten die häufigste Bestattungsform im Judentum, Christentum und Islam.
In der Schweiz dürfen Erdbestattungen nur auf Friedhöfen und im Sarg erfolgen.
Der Sarg muss aus umweltfreundlichem Material bestehen.

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Grabarten

Die meisten Friedhöfe bieten Sargreihengräber, Familiengräber, und Gemeinschaftsgräber (mit Namensnennung oder Anonym) an. Auf dem Bremgartenfriedhof in Bern und Nesslerenholz in Wabern gibt es auch Grabfelder für Muslime.

Die Erdbestattung in einem Sargreihengrab ist eine traditionelle Bestattungsart. Durch die Anordnung Grab an Grab entstehen die bekannten Gräberreihen, welche viele Schweizer Friedhöfe prägen. Die Gräber werden in der Reihenfolge der Todesfälle zugeteilt und können mit einem Grabmal (Grabstein/Kreuz) und einer individuellen Bepflanzung geschmückt werden.

Über das Leben hinaus als Paar oder Familie vereint zu bleiben – diese Möglichkeit bietet das Familiengrab. Die Grabstelle ist auf dem Grabfeld frei wählbar und es besteht die Option, die Grabdauer zu verlängern. Familiengräber haben eine lange Tradition und sind ein Teil unserer Familiengeschichte. Durch seine Grösse, die lange Konzessionsdauer und die oft besonders schöne Lage bietet das Familiengrab viele attraktive Gestaltungsmöglichkeiten in Bezug auf das Grabmal und die Bepflanzung.

Die Sargbestattung im Gemeinschaftswiesengrab ist die anonymste Form der Erdbestattung. Eine individuelle Bepflanzung oder eine Grabmal (Grabstein/Kreuz) sind nicht möglich. Für Blumen und Gedenken stehen steinerne Blumentische zur Verfügung. Auf Wunsch ist eine Namensnennung auf einer gravierten Namenstafel möglich. Diese wird an einer Stele befestigt und kann auch zu einem späteren Zeitpunkt beauftragt werden.

Das Grabfeld für Muslime ist ein Sargreihengrab, bei dem die einzelnen Gräber nach Mekka ausgerichtet sind. Die Gräber werden in der Reihenfolge der Todesfälle zugeteilt und können mit einem Grabmal (Grabstein) und einer individuellen Bepflanzung geschmückt werden. Auf dem Grabfeld für Muslime wurde vorher und wird auch künftig keine Asche beigesetzt.

Mit dem speziellen Grabfeld für Kinder bis 14 Jahre geben die Friedhöfe dem Bedürfnis nach einem eigenen Ort der Trauer um verstorbene Kinder Raum. Die Urnen- oder Sarggräber werden in Grabreihen (in der Reihenfolge der Todesfälle) oder als Hain angelegt. Das Kindergrab kann individuell gestaltet und bepflanzt werden und wird häufig auch mit persönlichen Gegenständen geschmückt.

Kinder, die vor der 22. Schwangerschaftswoche totgeboren werden, unterliegen nicht der gesetzlichen Bestattungspflicht. Viele Eltern wünschen sich jedoch eine angemessene Bestattung für ihr Kind. Die Friedhöfe bieten mit einem speziellen Grabfeld diese Möglichkeit an. Auf dem Grabfeld können Urnen und kleine Särge bestattet werden. Ein individueller Grabschmuck ist nicht möglich. Blumen zum Gedenken können an dafür vorgesehenen gemeinsamen Plätzen niedergelegt werden.