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Wann die gesetzliche Erbfolge eintritt

Wenn kein Testament vorhanden ist, tritt automatisch die gesetzliche Erbfolge ein. Im Gesetzbuch ist geregelt, wer welchen Teil des Erbes beanspruchen kann. Das Gesetz unterscheidet unter den Verwandten die Erben der ersten, zweiten und dritten Ordnung. Das Erbrecht der Ehegatten wird gesondert berücksichtigt. Wenn Sie kein Testament machen und weder Ehepartner oder Verwandte haben, erbt der Fiskus.

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