Erben Erster Ordnung
Gesetzliche Erben der ersten Ordnung sind die direkten Nachkommen, also Kinder, Enkel, Urenkel usw. Auch nichteheliche Kinder sind Erben der ersten Ordnung. Ein nichteheliches Kind hat allerdings nur einen Erb-Ersatz-Anspruch. Das heisst, es erhält seinen Anteil immer nur in Geldwerten. Die Höhe entspricht dem Erbteil eines ehelichen Kindes.