Erben Dritter Ordnung
Zur dritten Ordnung zählen die Grosseltern und deren Nachkommen. Es gilt der Grundsatz, dass ein Verwandter nicht erbt, solange ein Verwandter einer vorhergehenden Ordnung vorhanden ist.
Zur dritten Ordnung zählen die Grosseltern und deren Nachkommen. Es gilt der Grundsatz, dass ein Verwandter nicht erbt, solange ein Verwandter einer vorhergehenden Ordnung vorhanden ist.