Ein Todesfall tritt im Ausland ein. Was muss ich machen?
Wenn ein Schweizer Bürger im Ausland stirbt, informieren die ausländischen Behörden die Schweizer Vertretung vor Ort. Die Schweizer Botschaft oder das Konsulat meldet den Todesfall der Sektion Konsularischer Schutz beim Eidgenössischen Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) in Bern. Dieses Amt beauftragt die zuständige Kantonspolizei, den Angehörigen in der Schweiz die Todesnachricht persönlich zu überbringen. Werden die Schweizer Angehörigen auf direktem Weg z. B. durch Mitreisende oder durch das Krankenhaus informiert, ist es oft sehr komplex und aufwändig, sich aus der Ferne um die organisatorischen Folgen eines Todesfalls zu kümmern. Oft fehlen die nötigen Sprachkenntnisse und das Wissen um die nötigen Prozesse und Formalitäten. Die Sektion Konsularischer Schutz beim Aussenministerium EDA in Bern ist dafür zuständig. Die Angehörigen können sich für alle Fragen im Zusammenhang mit der Überführung der Leiche oder Urne in die Schweiz oder Bestattung im Ausland an sie wenden. Diese Stelle koordiniert mit den Angehörigen und der Schweizer Vertretung im Ausland alle Massnahmen und stellt auch die erforderlichen Papiere aus. Adresse: EDA, Eidg. Departement für auswärtige Angelegenheiten, Sektion Konsularischer Schutz, 3003 Bern, Tel. 031 324 98 08 / http://www.eda.admin.ch/eda/de/home/travad/help.html
Stirbt ein in der Schweiz wohnhafter Ausländer im Ausland, wird die Botschaft seines Heimatlandes vor Ort verständigt. Das EDA in Bern ist hier nicht zuständig. Stirbt eine in der Schweiz niedergelassene Italienerin im Ausland, so kümmert sich die italienische Botschaft vor Ort um alles. Angehörige wenden sich am besten direkt an ihre Botschaft oder ihr Konsulat in der Schweiz, sofern sie nicht bereits von dieser Stelle kontaktiert worden sind. Angehörige können die Urne mit der Asche des Verstorbenen auch selbst in die Schweiz bringen. Hierfür braucht es keine speziellen Transporte. Die Überführung der Leiche in die Schweiz hingegen ist aufwändiger. Es braucht einen speziellen Zinksarg und die Leiche muss auch einbalsamiert sein. Dies hat tendenziell hohe Kosten (über Fr. 8’000.–) zur Folge.